Regelungen für Modelle mit Raketenantrieb

Lieber Mitglieder!

Wir weisen nochmals darauf hin, dass der Betrieb von Raketen und Raketenflugzeugen auf unserem Flugplatz ausschließlich mit Feststoffantrieben unter 20 Gramm Treibstoffmasse gestattet ist.

Die frei im Handel erhältlichen Antriebssätze müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sein.

Die Inbetriebnahme von Raketen und Raketenflugzeugen, deren Triebwerke mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betreiben werden, ist in unserer Aufstiegserlaubnis nicht enthalten und daher durch Vorstandsbeschluß untersagt worden.

Eine Zuwiderhandlung gefährdet unsere Aufstiegserlaubnis und damit die Existenz unseres Vereins.

Daraus ergeben sich die folgenden Maßnahmen:

  1. Für betroffene Flugmodelle gilt ohne Ausnahme ein generelles Flugverbot.
  2. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Inbetriebnahme und des Flugverbots müssen vom Flugleiter ins Flugbuch eingetragen werden und sind dem Vorstand mitzuteilen.
    Folgende Daten sind dabei festzuhalten:
    • Name des Modelleigentümers
    • Name des Piloten (falls unterschiedliche Personen)
    • Modell
    • Uhrzeit
    • Kurzbeschreibung der Situation 
  3. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen wird ein verlängertes Flugverbot erteilt und der Vorgang an die Luftfahrtbehörde gemeldet

Euer Vorstand

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